Ordentliches Mitglied
kann jede natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt zum Verein – unter Anerkennung der Satzung - begründet. Bei
14-jährigen muss die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters schriftlich vorliegen.
Antrag Mitgliedschaft - Ordentliches Mitglied (Beitrittserklärung) |
Förderndes Mitglied
kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Bestrebungen des Vereins als Freund und Förderer unterstützt bzw. sich für die Interessen des Vereins
einsetzt.
Was ist für mich das Richtige?
Selbstverständlich nehme ich an der jährlichen Mitgliederversammlung teil und möchte das Vereinsleben aktiv mitgestalten
und mit entscheiden. Bei Veranstaltungen bin ich dabei, helfe auch bei Organisation und Durchführung. Ein Stimmrecht ist mir sehr wichtig. Ich bin, im Rahmen meiner Möglichkeiten,
ein aktives Mitglied.
Ich werde Ordentliches Mitglied
Ich möchte den Heimatverein mit einem regelmäßigen Beitrag und auch - bei Möglichkeit- mit unregelmäßigen Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen unterstützen. Aktiv am Vereinsleben möchte / kann ich nicht teilnehmen. Regelmäßige Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein sind mir nicht wichtig. Ich möchte bei Gelegenheit an der Mitgliederversammlung und Versanstaltungen teilnehmen und mich bei Gelegenheit auch aktiv einbringen.
Ein Stimmrecht ist mir nicht wichtig.
Ich werde Förderndes Mitglied
Ich werde Ordentliches Mitglied
Ich möchte den Heimatverein mit einem regelmäßigen Beitrag und auch - bei Möglichkeit- mit unregelmäßigen Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen unterstützen. Aktiv am Vereinsleben möchte / kann ich nicht teilnehmen. Regelmäßige Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein sind mir nicht wichtig. Ich möchte bei Gelegenheit an der Mitgliederversammlung und Versanstaltungen teilnehmen und mich bei Gelegenheit auch aktiv einbringen.
Ein Stimmrecht ist mir nicht wichtig.
Ich werde Förderndes Mitglied
Unterschiede auf einem Blick:
|
Ordentliches Mitglied |
Förderndes Mitglied |
Mitgliedsbeitrag |
Pflicht |
Pflicht |
Teilnahme an Mitgliederversammlung |
Pflicht |
bei Bedarf |
Stimmrecht | Recht | entfällt |
Kandidatur für den Vorstand | Recht | entfällt |
Mitarbeit im Verein | Pflicht | bei Bedarf |
Teilnahme und Unterstützung bei Veranstaltungen | bei Bedarf | bei Bedarf |
Die Mitgliedschaft endet
- durch Tod,
- durch freiwilligen Austritt. Er ist zum Ende eines Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zu erklären. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht.
- oder Ausschluss. Der Ausschluss kann bei einem Verstoß gegen die Interessen des Vereins, die sein Ansehen schädigen oder gegen die Satzung durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
Der Mitgliedsbeitrag
für ordentliche Mitglieder beträgt im Kalenderjahr 12 €. Fördernde Mitglieder vereinbaren mit dem Vorstand einen
jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser muss gemäß unserer Satzung jedoch mind. 12 € betragen.
Der Betrag ist in bar oder per Überweisung zu zahlen.
Mitglieder bis 18 Jahre zahlen keinen Beitrag.
Der Betrag ist in bar oder per Überweisung zu zahlen.
Mitglieder bis 18 Jahre zahlen keinen Beitrag.
Noch offene Fragen?
Haben Sie noch offene Fragen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, persönlich oder per eMail heimatverein [@]
ganzkow.de
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