Heimatverein Ganzkow e.V.

Hausordnung

für das Vereinshaus des Heimatverein Ganzkow e.V.
Fassung April 2011

Zur Gewährleistung der Pflege und Erhaltung des Objektes und zur Sicherheit der Nutzer, wurden nachfolgende Regeln aufgestellt. Diese sind für alle Nutzer verbindlich.

Allgemeines
1. Der Heimatverein Ganzkow e.V. ist Hauptnutzer des Objektes. Eigentümer ist die Gemeinde Brunn.

2. Das Vereinshaus dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereinsleben Ganzkow. Es soll die Kommunikation und die Vereinsarbeit unter den Mitgliedern fördern.

3. Das Betreten des Vereinshauses ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten.

4. Für die Öffnung des Vereinshauses wird vom Vorstand jeweils ein Verantwortlicher (Mitglied oder Gast) benannt. Dieser übt das Hausrecht aus.

Sauberkeit
5. Das Objekt und Einrichtungsgegenstände müssen pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinshaus und zur Erhaltung des Vereins- und Gemeindeeigentum nach besten Kräften beizutragen.

6. Die Räume, Toiletten, der Zugang sowie die Außenanlage sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Anfallender Müll ist entsprechend zu entsorgen. Geschirr und Einrichtungsgegenstände sind nach der Benutzung durch den Benutzer unverzüglich zu reinigen und aufzuräumen.

7. Geräte, Werkzeuge usw. sind nach Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt, an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen. Verhalten in den Räumen

8. Für die Beschädigung von Vereins- und Gemeindeeigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt den Nutzern gegenüber keine Haftung.

9. Jeder hat sich so zu verhalten, dass leben und Gesundheit des Anderen keinen Schaden nimmt.

10. lm gesamten Gebäude besteht Rauchverbot!

11. Gesetzliche Bestimmungen wie Jugendschutzgesetz, Lärmschutzverordnung, Drogengesetz sind zu beachten!

Verlassen des Vereinshauses
12. Das zuletzt das Vereinshaus verlassende Mitglied hat sich davon zu überzeugen, dass vor allem das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet, - alle Fenster verriegelt und- sämtliche Türen verschlossen sind.

Schlüssel
13. Die Mitglieder des Vorstandes sind Schlüsselverantwortliche.

Nutzung des Vereinshauses
14. Das Vereinshaus wird vorrangig durch die Gemeinde Brunn und dem Heimatverein Ganzkow e.V. genutzt.

15. Nach Absprache steht das Haus den Ganzkower Jugendlichen bis 14 Jahre unter Aufsicht, von 14 bis 18 Jahre ohne Aufsicht bis 22:00 Uhr und anderen Vereinen der Gemeinde Brunn kostenlos zur Verfügung. Davon ausgeschlossen sind private Feiern. Die Entscheidung liegt im Streitfall beim Vorstand des Heimatvereines Ganzkow e.V.

16. Bürgerinnen und Bürger des Ortes Ganzkow können zum Zwecke von nichtkommerziellen Veranstaltungen das Vereinshaus mieten. Grundsätzlich haben Vereinstermine Vorrang vor privaten Veranstaltungen.

17. Der gewünschte Nutzungstermin ist dem Vorstand mitzuteilen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag. Das Mitglied erhält die erforderlichen Schlüssel von einem Beauftragten. Die Rückgabe hat jeweils unmittelbar nach der Veranstaltung zu erfolgen.

18. Der jeweilige Veranstalter übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Bei privaten Veranstaltungen ist die Abfallentsorgung von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen. Die vorhandenen Mülltonnen dürfen dafür nicht genutzt werden. Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Verursachers beseitigt.

19. Anlässlich (Pkt 16) privater Veranstaltungen wird eine Nutzungsgebühr von 30 € sowie eine Kaution von 50 € erhoben. Die Gebühr und die Kaution werden bei Schlüsselübergabe fällig. Die Nutzungsgebühr beinhaltet die Nutzung der gemeindeund vereinseigenen Einrichtungsgegenstände und Betriebskosten. Die hinterlegte Kaution wird nach der Nutzung wieder zurückvergütet, wenn nach einer Kontrolle das Vereinshaus nebst Zubehör ordentlich und sauber wieder übergeben worden sind. Ansonsten wird dieser Betrag für erforderliche Reinigungsarbeiten einbehalten.

20. Mit der Schlüsselübernahme wird die gültige Hausordnung anerkannt.

21. Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.

Ganzkow, den 01.04.2011

gez. Schenk
gez. Schumacher
(Gemeinde) (Heimatverein )