Heimatverein Ganzkow e.V.
Denkmalschutz
Denkmalliste
Folgende Gebäude/Objekte sind in der Denkmaliste des Landkreises Mecklenburg-Strelitz aufgeführt:

Ganzkow Gutshaus mit Park (Schloßallee)
Ganzkow Kirche mit Erbbegräbnis und Mauer
Ganzkow Neddeminer Straße 25, Schulhaus mit Nebengebäude
Ganzkow Neubrandenburger Weg, Gedenkstein „Vom Ich zum Wir“
Ganzkow Neubrandenburger Weg, Schafstall mit Inschrift:V.M.1923

Quelle: Drucksache 2/2880 vom 11.08.1997 – Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit den Denkmallisten der Landkreise (Seite 166)


Bei einem Baudenkmal ist das gesamte Gebäude, d.h. die äußere Hülle (Dach, Fenster, Fassade, etc.) und das Innere (Struktur, Details, Bauteile etc.) geschützt. Für jegliche Veränderung am Denkmal ist eine Genehmigung gemäß § 7 DSchG M-V (Denkmalschutzgesetz M-V) erforderlich.

Die Denkmalliste unterliegt ständigen Veränderungen.

Bodendenkmalliste
Für Bodendenkmale werden Bodendenkmallisten geführt, die ebenfalls ständigen Veränderungen unterliegen. Die Bodendenkmallsiten sind nicht öffentlich. Gemäß §5 Abs.5 (DSchG M-V) könne die Denkmalliste für Bodendenkmale und bewegliche Denkmale nur von demjenigen eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist.


Ganzkower können sich einen Überblick über die Funde um und in Ganzkow (wie z.B. Hügelgräber, Schälchensteine, Scherben usw. ) in der Dorfchronik verschaffen.